Allgemeine Geschäftsbedingungen Grafikartzentrum für Unternehmer
§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Grafikartzentrums, Ludwig-Landmann-Str. 71, 60488 Frankfurt am Main, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen, wenn der Kunde/Auftraggeber Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bzw. eine rechtsfähige Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen gelten nur dann, wenn wir diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
(3) Alle zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für Ergänzungen oder Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen (zu denen auch diese Geschäftsbedingungen gehören).
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Die Darstellung und Angebote unserer Produkte auf unserer Webseite, in Prospekten oder sonstigen Medien erfolgt zu Informationszwecken und stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.
(2) Ihre Bestellung über unsere Webseite stellt hingegen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. Indem Sie auf der Bestellübersicht auf »Zahlungspflichtig bestellen« klicken, erklären Sie verbindlich, zu den auf der Webseite und in diesen AGB genannten Konditionen die von Ihnen ausgewählte(n) Ware(n) oder Dienstleistungen bestellen und den angegebenen Preis zahlen zu wollen.
(3) Wenn Sie über unsere Webseite bestellt haben, erhalten Sie zunächst eine Empfangsbestätigung per E-Mail, um Ihnen mitzuteilen, dass wir Ihre Bestellung empfangen haben. Die Empfangsbestätigung stellt noch nicht unsere Annahme Ihres Angebots auf Abschluss eines Vertrages dar.
(4) Ein verbindlicher Vertrag kommt unabhängig davon, ob Ihre Bestellung über unsere Webseite oder außerhalb unserer Webseite erfolgt, erst dann zustande, wenn Sie nach der Aufgabe Ihrer Bestellung eine Bestellbestätigung von uns in Textform erhalten haben.
(5) Vertragsinhalt ist nur, was zwischen den Vertragspartnern durch eine Vereinbarung in Textform bzw. die Bestellung über das Internet in der vorgegebenen Bestellmaske bestätigt wurde.
(6) Die Mitarbeiter des Auftragnehmers haben, mit Ausnahme von Geschäftsführern und Prokuristen, nicht das Recht, hiervon abweichende mündliche Vereinbarungen zu treffen.
§ 3 Zahlung
(1) Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen, außer es besteht eine Vereinbarung in Textform über andere Zahlungsbedingungen.
(2) Als Zahlungsmöglichkeit gilt Vorauskasse (per Überweisung, Sofortüberweisung, PayPal), Zahlung per Kreditkarte (VISA- und MASTER-Card) sowie Rechnungszahlung (Billpay), sofern keine anderen Vereinbarungen in Textform zwischen Ihnen und dem Auftragnehmer getroffen wurden.
(3) Der Rechnungsbetrag ist spätestens an dem in der Rechnung genannten Kalendertag, auf das in der Rechnung bezeichnete Konto zur Zahlung fällig. Abweichende Zahlungsbedingungen müssen in schriftlicher Form vereinbart werden.
(4) Bei Zahlung mittels Kreditkarte wird der Rechnungsbetrag vom Auftraggeber noch vor Produktionsbeginn eingezogen.
Die Zahlungsart Kauf auf Rechnung besteht nicht für alle Angebote und setzt unter anderem eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch die Billpay GmbH (https://www.billpay.de/endkunden/) als Dienstleister des mit Billpay zusammen arbeitenden Factors, der net-m privatbank 1891 AG voraus. (LINK: https://www.privatbank1891.com/). Wenn nach Prüfung der Bonität der Kauf auf Rechnung gestattet wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlung mit dem soeben genannten Partner, an den wir unsere Zahlungsforderung abtreten. Der Kunde kann in diesem Fall nur an den Factor, die net-m privatbank 1891 AG, mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Wir bleiben auch beim Kauf auf Rechnung über Billpay weiterhin zuständig für allgemeine Kundenfragen wie z.B. Lieferzeit, Versendung, Retouren, Reklamationen, Widerrufserklärungen und -zusendungen oder Gutschriften. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (https://www.billpay.de/allgemein/datenschutz/) der Billpay GmbH.
(5) Verweigert der Auftraggeber die Annahme der Ware unberechtigterweise, hat der Auftragnehmer das Recht, eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 50,00 € (netto) zu erheben zzgl. Rechnungsbetrag. Auf diesen Schadenersatzanspruch kommt keine Umsatzsteuer (§ 249 II 2 Bürgerliches Gesetzbuch). Weist der Auftraggeber einen geringeren Schaden nach, wird dieser zu Grunde gelegt. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens wird durch diese Klausel nicht berührt.
(6) Sowohl Verkaufspersonal als auch technisches Personal haben nicht die Berechtigung zum Inkasso in bar. Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur direkt an den Auftragnehmer oder auf ein von diesem angegebenes Bank- oder Postscheckkonto erfolgen.
(7) Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich vor, Schecks sowie das Wechseln von anderen Geldwährungen als dem Euro abzulehnen. Dies erfolgt immer nur zahlungshalber. Sofort fällig sind Diskont- und Wechselspesen, die zu Lasten des Auftraggebers gehen.
(8) Bestehen ältere Schulden des Auftraggebers beim Aufragnehmer, so ist der Auftragnehmer berechtigt,  trotz anders lautender Bestimmungen, Zahlungen zunächst auf die älteren Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber aber über die erfolgte Verrechnung. Bereits entstandene Kosten und Zinsen berechtigen den Auftragnehmer, diese Zahlung des Auftraggebers dann zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die Hauptleistung anzurechnen.
(9) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann. Dies gilt ebenfalls bei Bezahlung mit Schecks, wenn dieser eingelöst wurde und nicht mehr zurückgegeben werden kann.
(10) Elektronische Rechnung, Änderung von Rechnungen:
Der Kunde stimmt einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung zu. Die von uns erstellten Rechnungen erfolgen unter dem Vorbehalt etwaiger Irrtümer. Uns ist es möglich bis sechs Wochen nach Zugang der Rechnung beim Kunden eine neue, berichtigte Rechnung zu erstellen. Der Kunde hat die Änderung der Rechnung schriftlich und unter Angabe der beanstandeten Rechnungspositionen innerhalb der Sechs-Wochenfrist uns gegenüber geltend zu machen. Sechs Wochen nach Zugang der Rechnung beim Kunden gilt die Rechnung von diesem als genehmigt. Eine Änderung der Rechnung nach dieser Frist ist nicht mehr möglich. Dies gilt auch für gewünschte Änderungen des Rechnungsempfängers oder der Rechnungsanschrift. Die Sechs-Wochenfrist berührt nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten kürzeren Frist.
§ 4 Preise
(1) Die Preise verstehen sich als Waren-, Dienstleistungswert ab Werk ohne Skonti und sonstige Nachlässe zuzüglich Verladung, Verpackung, Fracht und etwaiger Versicherungen sowie zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Bei Warenlieferungen außerhalb der Europäischen Union und der Schweiz können darüber hinaus Einfuhrabgaben (Zölle) und weitere Kosten anfallen; diese sind von Ihnen zu tragen.
(2) Werden vom Auftraggeber nachträglich Änderungen für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Daten verlangt oder ähnliche Zusatzarbeiten veranlasst, wird der Auftragnehmer diese Arbeiten nur nach gesonderter Absprache mit dem Auftraggeber und gegen Erstattung des hierdurch verursachten Mehraufwands durchführen.
(3) Wir sind nach rechtswirksamer Annahme eines Angebots, nicht zur Stornierung von Bestellungen verpflichtet.  Sofern wir die Stornierung eines Auftrags durch den Auftraggeber akzeptieren, kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € zzgl. Umsatzsteuer durch den Auftragnehmer berechnet werden. Hat der Auftragnehmer bereits Leistungen erbracht, die über diesem Betrag liegen sollten, so erfolgt die Berechnung auf Grundlage der bereits erbrachten Leistungen. In der Regel werden Stornierungen durch den Auftraggeber im Status „Neu“ ohne weitere Überprüfung durch den Auftragnehmer akzeptiert. Nur der Auftraggeber selbst kann Stornierungen beantragen; doch müssen diese über sein Kundenkonto erfolgen.
(4) Wir behalten uns das Recht vor, alle angebotenen Gratis-Produkte (z.B. Gratis-Visitenkarten) sowie sonstige kostenlosen Produkte ohne Angabe von Gründen aus dem Angebot zu nehmen und Aufträge dieser Art vor rechtswirksamer Annahme des Angebots jederzeit ohne vorherige Information des Auftraggebers zu stornieren. Dies gilt ebenso für alle sonstigen, auch kostenpflichtigen Produkte, die aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen einen Auftragsrücktritt aus Sicht des Auftragnehmers erforderlich machen.
§ 5 Auftragsausführung / Freigabe durch den Auftraggeber
(1) Der Auftragnehmer führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber gelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus, sofern nicht eine andere Vereinbarung in Textform getroffen wurde. Die Daten müssen dem Auftragnehmer vom Auftraggeber entsprechend den in den Auftragsformularen angegebenen Dateiformaten zur Verfügung gestellt werden. Für andere Dateiformate kann der Auftragnehmer eine mangelfreie Leistung nicht gewährleisten, wenn das abweichende Dateiformat nicht vom Auftragnehmer vorher in Textform ausdrücklich bestätigt wurde. Für die Richtigkeit der Daten haftet allein der Auftraggeber. Dies gilt auch, wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind
(2) Für den Auftragnehmer gelten hinsichtlich Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder einem von ihm eingeschalteten Dritten (hierzu gehören auch Datenträger und übertragene Daten) keine Prüfungspflichten. Dies gilt nicht, wenn die zur Verfügung gestellten Daten offensichtlich nicht verarbeitungsfähig oder lesbar sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schutzprogramme gegen Computerviren einzusetzen, die dem jeweils aktuellen technischen Stand entsprechen, bevor er Daten überträgt bzw. vor zur Verfügung Stellung der Daten auf einem Datenträger Für die Datensicherung ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kopien anzufertigen.
(3) Alle Vorlagen, die der Auftragnehmer erhält, werden von ihm sorgfältig behandelt. Bei Beschädigung oder Abhandenkommen der Vorlagen wird durch den Auftragnehmer nur eine Haftung bis zum Materialwert übernommen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Belegexemplare, die zur Prüfung der Reklamation eingesandt wurden, können nicht zurückgesandt werden.
§ 6 Lieferung und Leistungszeit
(1) Die Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers erfolgen innerhalb der Fristen, die auf der Webseite angegebenen sind. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfristen des Auftragnehmers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.
(2) Bei Lieferverzögerungen, die durch den Auftragnehmer zu vertreten sind und die mit dem Eingang der Nachfristsetzung beim Auftragnehmer beginnt, wird die Dauer der vom Auftraggeber gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt.
(3) Fix- oder Festtermine für die Leistungserbringung müssen vom Auftragnehmer als solche verbindlich in Textform bestätigt werden, sonst haben sie keine Gültigkeit. Kommt es bei Fixterminen zu einer Terminüberschreitung, so hat der Auftraggeber das Recht zum sofortigen Rücktritt des Vertrages. Werden aber bis zum Zugang der Rücktrittserklärung in Textform beim Auftragnehmer Leistungen vom Auftragnehmer erbracht, können diese berechnet werden. Dies gilt auch für vom Auftraggeber abgenommene Lieferungen und Leistungen; außer der Auftraggeber wird durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.
(4) Liegt ein von Seiten des Auftraggebers zu vertretender Annahmeverzug vor, so hat der Auftragnehmer das Recht, Ersatz für die dadurch entstandenen Mehraufwendungen zu verlangen. Ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs trägt allein der Auftraggeber die Gefahr der zufälligen Verschlechterung als auch des zufälligen Untergangs der Ware. Der Auftragnehmer hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
(5) Bei Verträgen über regelmäßig wiederkehrende (periodische) Arbeiten besteht eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten zum Ende eines Monats. Unberührt bleibt davon das Recht zur außerordentlichen Kündigung.
§ 7 Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware / höhere Gewalt
(1) Sollten wir aufgrund von Nichtverfügbarkeit einer Ware oder Materialien oder aufgrund höherer Gewalt nicht rechtzeitig oder gar nicht liefern können, werden Sie unverzüglich über die voraussichtliche neue Lieferfrist informiert.
(2) Ist die Lieferung unmöglich bzw. die neue Lieferfrist nicht einzuhalten, können wir vom Vertrag zurücktreten, wenn die Voraussetzungen nach Ziffer § 6 (3) vorliegen. Bereits geleistete Zahlungen erstatten wir dann unverzüglich.
(3) Wir können gemäß § 6 (2) vom Vertrag zurücktreten
– wenn ein Lieferant ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig liefert, obwohl wir ein Deckungsgeschäft abgeschlossen hatten, das die Erwartung zuließ, dass wir Ihnen die Ware wie vereinbart werden liefern können und es sich nicht nur um eine kurzfristige Lieferstörung handelt
– im Falle höherer Gewalt, die die Lieferung nicht nur kurzfristig verzögert bzw. unmöglich macht, sowie bei Streiks am Produktionsort, Unfällen, Störungen oder Unwettern auf den Transportwegen, die wir nicht zu vertreten haben
(4) Vom Rücktrittsrecht nach dieser Ziffer unberührt bleibt das beiderseitige gesetzliche Rücktrittsrecht so wie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrages.
§ 8 Ausschluss des Widerrufsrechts
Für Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind und bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, besteht kein Widerrufsrecht.
§ 9 Gefahrenübergang – Versand
(1) Wird die Ware auf Ihren Wunsch hin versandt, geht die Gefahr der verzögerten Leistung oder des Verlustes mit der Auslieferung an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person (Spediteur etc.) auf Sie über. Maßgeblich hierfür ist der Beginn des Ladevorgangs. Dies gilt auch für Teillieferungen.
(2) Äußert der Auftraggeber den Wunsch oder liefert die Ursache, dass der Versand verzögert wird, geht die Gefahr auf ihn über, sobald seine Ware versandbereit ist. In diesem Fall trägt er auch alle dann anfallenden Lagerkosten. Pro abgelaufene Woche betragen diese 1% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände.
(3) Sofern nicht anders bestimmt, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers der Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis.
(4) Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Soll diese nachträglich geändert werden, ist eine Bestätigung der neuen Lieferadresse durch den Auftragnehmer in Textform erforderlich.
(5) Liegen bei einer Sendung äußerliche Beschädigungen vor, so darf der Auftraggeber diese nur annehmen, wenn der Schaden seitens des Frachtführers/Spediteurs auf dem Lieferschein quittiert wurde. Unterbleibt dies, sind alle Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftragnehmer ausgeschlossen.
§ 10 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln / Gewährleistung
(1) Ihnen stehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte zu, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt.
(2) Entspricht die gelieferte Leistung/Ware nicht der zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbarten Beschaffenheit oder ist sie für die nach dem geschlossenen Vertrag vorausgesetzte oder die allgemeine Verwendung nicht geeignet oder hat nicht die aufgrund von öffentlichen Äußerungen des Auftragnehmers zu erwartenden Eigenschaften, ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet. Erst wenn die Nacherfüllung zweimal fehlschlägt, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen herabsetzen sowie Schadensersatz unter den weiteren Voraussetzungen des § 11 verlangen.
(3) Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware nur unerheblich von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht oder die vertragsgemäße bzw. gewöhnliche Verwendung der Ware nur unerheblich beeinträchtigt ist.
(4) Materialveränderungen, die altersbedingt oder aufgrund von Umweltbedingungen eintreten, stellen keinen Mangel dar. Geringfügige Abweichungen vom Original können bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren nicht beanstandet werden. Dies gilt technisch bedingt ebenfalls für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (beispielsweise Proofs und Ausdruckdaten) – auch wenn diese vom Auftragnehmer erstellt wurden – und dem Endprodukt. Produktionsbedingt kann bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des Papiers geachtet werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie
Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden. Aus produktionstechnischen Gründen können Falz-, Stanz- und Beschnitttoleranzen von bis zu 2 mm auftreten. Leichte Abreibung oder leichte Kanten Abstoßung können ebenfalls aus produktionstechnischen Gründen auftreten und können nicht beanstandet werden. Diese sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden.
Dies gilt insbesondere bei:
geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen,
geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag,
geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Bögen innerhalb eines Auftrages,
geringfügigen Schneid- und Falztoleranzen (=Abweichungen vom Endformat); insbesondere bei Broschüren sowie bei allen weiterverarbeiten Produkten bis zu 4 mm vom geschlossenen Endformat, bei allen Magazinen, Notizheften und Gutscheinheften bis zu 2 mm vom geschlossenen Endformat, bei Servietten bis zu 1,5 mm vom geschlossenen Endformat, Werbetechnikprodukte 1-2% vom Endformat, alle anderen Produkte bis zu 2 mm vom (geschlossenen) Endformat,
geringfügigen Farbabweichungen zwischen Innenteil und Umschlag bei Magazinen,
geringfügigem Versatz (bis zu 0,5 mm) des partiellen UV-Lacks, der Heißfolienprägung oder des Relieflacks zum Druckmotiv,
geringfügigen Abstoßungen bei Broschüren.
Alle genannten Punkte sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden.
(5) Bis zu 10% Mehr- oder Minderlieferung bei der bestellten Ware müssen hingenommen werden. Bei Broschüren, Büchern und Aufkleber ist eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 5% hinzunehmen. Hierzu zählen produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen, die nicht aussortiert werden, Makulatur, Einrichtungsexemplare weiterverarbeitender Maschinen sowie Anlaufbögen.
(6) Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trifft Sie. Sind Sie Kaufmann, gelten die Regelungen des § 377 HGB.
(7) Mängelansprüche verjähren – vorbehaltlich der Regelung im folgenden Satz und in § 10 – in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche Ihrerseits wegen eines Mangels bleiben durch die vorstehenden Regelungen unberührt und verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen; für solche Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gelten die Regelungen in § 10.
(8) Die vorstehenden Einschränkungen der Gewährleistungspflicht gelten nicht in Fällen, in denen wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen oder Mängel arglistig verschwiegen haben.
(9) Für den Versand an mehrere Lieferadressen gilt: Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5% der bestellten Ware je Lieferadresse können nicht beanstandet werden. Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen, Einrichteexemplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen.
(10) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe des Auftragswertes.
§ 11 Haftung auf Schadensersatz
(1) Der Auftragnehmer haftet Ihnen bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – das sind Pflichten (sog. Kardinalpflichten), deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie vertrauen dürfen – auf Aufwendungs- und Schadensersatz. Soweit die Verletzung der Kardinalpflichten nur leicht fahrlässig geschah und nicht zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers führte, sind Schadensersatzansprüche der Höhe nach jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(2) Die Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird ausgeschlossen bei Mängeln, die aufgrund von äußeren Einflüssen wie Spannungsschwankungen, unsachgemäße Installation, Bedienung, Benutzung oder Veränderungen am Produkt durch den Kunden oder durch vom Kunden beauftragte Dritte auftreten. Gleiches gilt für auftretende Mängel durch normale Abnutzung und Verschleiß.
(3) Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere mittelbare Schäden wie entgangener Gewinn, Produktionsausfall beim Kunden, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischem Anspruch auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
(4) Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Auftragnehmer – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis durch den Auftragnehmer, dessen gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, aus § 311a BGB oder aus unerlaubter Handlung – ist ausgeschlossen.
(5) Soweit nach den vorstehenden Regelungen die Haftung des Auftragnehmers bis zur Höhe des Auftragswertes eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt das auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(6) Ihre Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen ab dem gesetzlichen Fristbeginn.
§ 12 Eigentumsvorbehalt; Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht
(1) Sind Sie Unternehmer in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.
(2) Sie sind berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Sie treten uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) des Vergütungsanspruchs ab, die Ihnen aus dem Verkauf erwachsen. Sie bleiben auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug geraten und kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Sollte dies jedoch der Fall sein, können wir verlangen, dass Sie die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt geben und alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen, die dazugehörigen Unterlagen aushändigen und den Dritten die Abtretung mitteilen.
(3) Verarbeitet der Auftragnehmer die Vorbehaltsware, erfolgt die Verarbeitung im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers als Hersteller. Dadurch erwirbt er an der neuen Sache unmittelbar Eigentum. Erfolgt die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer, so erwirbt der Auftragnehmer einen Miteigentumsanteil an der neuen Sache entsprechend dem Wert der Vorbehaltsware. Erwirbt der Auftragnehmer Eigentum oder einen Miteigentumsanteil an der neuen Sache, übereignet der Auftragnehmer dem Auftraggeber sein Eigentum oder seinen Miteigentumsanteil an der neuen Sache unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen des Auftraggebers verbunden oder vermischt und ist die Sache des Auftraggebers als Hauptsache anzusehen und er übereignet dem Auftragnehmer einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache entsprechend dem Wert der Vorbehaltsware unter der auflösenden Bedingung vollständiger Zahlung. Veräußert der Auftraggeber die neue Sache bzw. die durch Verbindung oder Vermischung entstandene Sache, tritt der Auftraggeber dem Auftragnehmer schon jetzt zur Sicherung des Vergütungsanspruchs die ihm gegen den Erwerber dieser Sache zustehende Forderung ab. Für den Fall, dass der Auftragnehmer an dieser Sache einen Miteigentumsanteil erworben hat, tritt der Auftraggeber dem Verkäufer die Forderung anteilig entsprechend dem Wert des Miteigentumsanteils ab.
(4) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware nicht erfolgen. Sie sind verpflichtet, uns jede Pfändung, Beschädigung oder Abhandenkommen der Ware unverzüglich anzuzeigen.
(5) Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt sind oder in einem engen gegenseitigen Verhältnis zu unserer Forderung stehen, wie etwa bei Gewährleistungsansprüchen. Außerdem haben Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur dann, wenn und soweit Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(6) Befindet sich der Kunde uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.
§ 13 Patente, Urheberrechte und Marken
Mit Erteilung des Auftrags erklärt der Auftraggeber, dass der Auftragnehmer berechtigt ist, die eingereichten Unterlagen zu vervielfältigen und zu reproduzieren. Werden durch die Ausführung des vom Auftraggeber erteilten Auftrags Rechte von Dritten (insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte) verletzt und hat der Auftraggeber dies zu vertreten, so haftet hierfür gegenüber dem Auftragnehmer ausschließlich der Auftraggeber und stellt ihn von den Ansprüchen der Dritten frei.
§ 14 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
(1) Der Auftragnehmer behält sich für alle vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen – im Besonderen an graphischen Entwürfen, Text- und Bildmarken, Layouts etc. – die gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte vor.
(2) Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt nur die jeweilige bestellte Ware, erwirbt jedoch keine weiteren Rechte an den gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten oder sonstigen Leistungsschutzrechten des Auftragnehmers. Insbesondere steht dem Auftraggeber kein Recht zu, die Leistungsergebnisse des Auftragnehmers zu vervielfältigen oder sonst wie zu reproduzieren. Das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Vervielfältigung kann dem Auftraggeber aber gegen Zahlung eines Entgelts im Rahmen einer gesondert in Textform zu schließenden Vereinbarung eingeräumt werden. Erst mit der Bezahlung des dort vereinbarten Entgelts räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Vervielfältigungsrecht ein. Ein Anspruch auf Abschluss einer solchen gesonderten Vereinbarung besteht nicht.
(3) Der Auftragnehmer muss Zwischenerzeugnisse (z.B. Druckvorlagen, Druckplatten, Daten, Lithos etc.), die er zum Herstellen des vom Auftraggeber geforderten Endprodukts erstellt hat, nicht an den Auftraggeber herausgeben. Es können aber hiervon gesondert abweichende Vereinbarungen in Textform getroffen werden.
§ 15 Geheimhaltung
Die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber für die Ausführung der vertraglichen Leistungen zur Verfügung gestellten Informationen und Materialen gelten nicht als vertraulich und müssen vom Auftragnehmer auch nicht vertraulich behandelt werden, es sei denn, dies wurde – in Textform – ausdrücklich anders vereinbart.
§ 16 Daten und Auftragsunterlagen
(1) Personenbezogene Daten des Auftraggebers (z.B. Anrede, Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung) werden vom Auftragnehmer in einer EDV-Anlage gespeichert und automatisch verarbeitet. Diese Daten werden zur Vertragsabwicklung verwendet, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des jeweiligen Vertragsverhältnisses erforderlich sind, wie z.B. bei Weitergabe von Name und Anschrift des Auftraggebers an den vom Auftragnehmer beauftragten Paketdienst zur Abwicklung der Bestellung.
Wir sind verpflichtet, alle persönlichen Daten in Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln. Wir sind darüber hinaus berechtigt, die in Verbindung mit der Nutzung der Website mitgeteilten personenbezogenen Daten des Nutzers zur Abwicklung des Nutzungsvorganges sowie für statistische Zwecke zu speichern und zu verarbeiten. Es unterbleibt aber eine Weitergabe der Daten an Dritte.
(2) Eine Archivierung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Auftragsunterlagen (wie Vorlagen, Muster, Daten oder Datenträger) ist nur bei Abschluss einer entsprechenden gesonderten Vereinbarung in Textform und nur gegen gesonderte Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber hinaus möglich.
(3) In diesem Fall wird die Suche nach Daten im Archiv (Wiederherstellen von Daten) sowie ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für die Bearbeitung eines Folgeauftrags pauschal mit 25,00 € zzgl. MwSt. pro archiviertem Druckauftrag berechnet.
(4) Sonstige Auftragsunterlagen (z.B. Ansichtsexemplare, proofs) sowie Daten auf CD/DVD/sonstigen Datenträgern können nicht zurück gesendet werden.
§ 17 Schlussbestimmungen – anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit
(1) Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung Frankfurt. Wir sind berechtigt, Sie wahlweise an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
(3) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Vertragsabreden ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Satz 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.
(4) Enthalten der Vertrag oder die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits anfängliche Regelungslücken, so gelten diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen zur Ausfüllung dieser Lücken als vereinbart, die die beiden Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrags und zum Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn die Regelungslücke bekannt gewesen wäre.
Das Grafikartzentrum behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen, wenn sie nicht mit den ethischen Ansprüchen des Grafikartzentrums vereinbar sind.
Stand 01.2021

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